Die Zugstrecke

Zugaufstellung: ab 12:30 Uhr in der Sudetenstraße – Eltertstraße
Zugbeginn: 14 Uhr

Der Zug beginnt am TÜV in der Karbacher Straße und endet dieses Jahr am alten Festplatz.
Für das leibliche Wohl sorgt in diesem Jahr der TVM Marktheidenfeld direkt am alten Festplatz.
Die Aprez-Zug-Party findet dieses Jahr auch auf dem alten Festplatz statt.

Die vollständig ausgefüllte Anmeldung bitte per Mail an endres.dk@gmail.com oder per Fax an 0 93 91 / 67 92 senden.

ACHTUNG GEÄNDERTER STRECKENVERLAUF

EIN PAAR REGELN MUSS ES GEBEN

Bitte berücksichtigen Sie, dass während des Faschingszugs auch im Sinne der Bevölkerung nur Artikel ausgeworfen werden, die keine größeren Verschmutzungen der Straßen und Grundstücke hervorrufen.

Für Schäden die vor, während und nach dem Faschingszug verursacht werden, übernimmt der Faschingsverein „LORBSER“ keine Haftung.

Es gilt das Jugendschutzgesetz.
Die Abgabe harter Alkoholika durch die Zugteilnehmer egal ob Wagen oder Fußgruppe an alle Personen oder Zuschauer ist untersagt. Dazu zählen auch Liköre und dementsprechende Mixgetränke z.B. (Alkopops, Pfläumli etc.)

Der Maximal zulässige Lärmpegel ist auf 85 db festgelegt. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen / Musikboxen durch Aggregate ist erlaubt.
Sollten allerdings die Vorschriften nicht eingehalten werden, müssen die Teilnehmer den Zug verlassen.

Glasflaschen und Gläser dürfen von den Wägen nicht abgegeben werden, sowie Einweggeschirre und sonstige Einwegmaterialien (z.B. Plastikteller, -becher,- bestecke und Getränkedosen u. ä. ) dürfen vor, -während und nach dem Umzug nicht verwendet werden.

Für jeden einzelnen Wagen oder Fußgruppe muss ein erwachsener Verantwortlicher namentlich benannt werden, für diese Person besteht Alkoholverbot. Dieser ist auch dafür verantwortlich das zur Gruppe davor ein Abstand von max. 20m eingehalten wird. Diese Liste muss der Polizei weitergegeben werden. Zudem besteht die Pflicht eine Radsicherung bei den mitfahrenden Fahrzeugen zu stellen, diese sind als Ordner zu kennzeichnen und mit Warnwesten zu versehen, für diese Personen besteht Alkoholverbot.

Alle Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der StVZO entsprechen.

Die Aufbauten müssen fest und sicher angebracht sein. Die Verkleidung bzw. Unterlaufschutz darf eine Höhe von 50 cm nicht überschreiten. Die Ein –und Ausstiege müssen hinten angebracht sein, die Brüstung oder Geländer muss eine Mindesthöhe bei Erwachsenen 1000mm und bei Kinder 800 mm betragen. Fahrzeughöhe maximal 4,50 m mit Handreichweite.